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Abmahnsicherer Online-Shop

Abmahnsicherer Online-Shop Abmahnsicherer Online-Shop

Datenschutz bei Websites & Online-Shops

Abmahnsicherer Online-Shop

Hier geben wir Ihnen wichtige Tipps mit an die Hand, wie Sie Ihren Online-Shop abmahnsicher gestalten. Bitte beachten Sie, dass sich die Gesetzeslage im Hinblick auf die rechtskonforme Ausgestaltung jederzeit ändern kann.

Mit den am Markt befindlichen Anbietern ist es heutzutage einfach möglich, einen Online-Shop mit einem Baukastensystem schnell zu erstellen. Leider ist es mit der Anlage eines Online-Shops nicht getan. Was bei der Anlage oft übersehen - oder schlimmer - vergessen wird, ist die rechtliche Seite.

Einen Online-Shop “rechtssicher” zu gestalten ist in der heutigen Zeit, gar nicht so einfach. Viele Shop-Betreiber sind nämlich überfordert mit den unzähligen Vorgaben und den sich teils ändernden Gesetzen der EU und der immer wieder verändernden Rechtsprechung.
Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie in wenigen Schritten, Ihren Online-Shop abmahnsicher auf den aktuellen Stand zu bringen, wenn Sie es alleine umsetzen möchten. Sofern Sie sich mit Website-Check auf den neuesten Stand bringen möchten, übernehmen wir die folgenden Aufgaben für Sie.

Überblick was Sie beachten sollten:

  1. Impressum für Online-Shops (Anbieterkennzeichnung) Datenschutzbestimmung
  2. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular
  3. AGBs für Ihren Shop
  4. Garantie und Gewährleistung
  5. Lieferzeiten, Preisangaben, Versandkosten, Retoure
  6. Link

Impressum für Online-Shops

 (Anbieterkennzeichnung)
Jeder Online-Shop (aber auch Website) muss über eine Anbieterkennzeichnung bzw. Impressum nach § 5 TMG verfügen. Ein fehlendes bzw. fehlerhaftes Impressum ist noch immer ein häufiger Abmahngrund.

Häufige Abmahngründe sind u.a. fehlerhafte Informationen im Impressum:

  • fehlende Angaben zur Rechtsform
  • unvollständige Kontaktangaben
  • fehlende berufsspezifische Angaben
  • fehlende / falsche Registereinträge und / oder Umsatzsteuer-ID
  • falsche Einbindung auf der Shop-Site
  • fehlender Hinweis auf ODR-Verordnung bzw. VSBG

Datenschutzerklärung in Online-Shops

Jeder Online-Shop benötigt auch eine vollständige, rechtskonforme Datenschutzerklärung. Insbesondere für Shop-Betreiber ist das Thema Datenschutz ein absolut wichtiger Punkt. Eine ordnungsgemäß erstellte Datenschutzerklärung zeigt zum einen dem Kunden, dass er dem Shop (& -Betreiber!) vertrauen kann, da dieser den Datenschutz ernst nimmt. Zudem muss eine Datenschutzerklärung aus rechtlichen Gründen zwingend vorhanden sein.

Als Online-Shop Betreiber verarbeiten Sie immer personenbezogene Daten. Auch wenn für viele Daten im Online-Shop keine Einwilligung benötigt werden, so müssen Sie neben der Datenschutzerklärung darauf achten, dass Sie auch die entsprechenden Einwilligungen rechtskonform einholen.

Häufige Abmahngründe sind u.a. fehlerhafte Informationen in der Datenschutzerklärung:

  • unvollständige oder fehlerhafte, nicht aktuelle Datenschutzerklärung veröffentlicht
  • keine oder fehlerhafte Ausführungen zum Umgang mit Kundendaten
  • keine Ausführungen zu Analytics, Facebook & Co.
  • unzureichender Hinweis über die dem Nutzer zustehende
  • falsche Einbindung auf der Erklärung im Shop Site

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular

Gerade das Widerrufsrecht hat in den letzten Jahren zu vielen Abmahnungen von Online-Shop-Betreibern bzw. Online-Händlern geführt. Vor allem die letzte Gesetzesänderung in 2014 hat zu zahlreichen Änderungen geführt. Leider haben viele Händler bis zum heutigen Tage die Änderungen nicht vollständig umgesetzt.

Häufige Abmahngründe:

  • Veröffentlichung einer veralteten Widerrufsbelehrung
  • die fehlerhafte Anwendung und Anpassung der zahlreichen Alternativen der neuen Widerrufsbelehrung
  • falsche oder sogar fehlende Regelung zu Kosten des Widerrufs für den Käufer
  • bei Speditionslieferungen sind es falsche oder fehlende Umsetzungen und Veröffentlichungen
  • unzulässiges Einschränken des Widerrufsrechts (z.B. Rücknahme der Ware nur in Originalverpackung keine unfreie Rücksendung usw.);
  • falsche oder fehlende Regelungen bei Teillieferungen
  • fehlendes Muster-Widerrufsformular für den Kunden
  • fehlende und / oder unvollständige Widerrufsbelehrung

AGB und Online Shops

Der Kern Ihres Online-Shops sind vor allem ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Diese bilden die Grundlage aller über Ihren Online-Shop abgewickelten Verträge und Produktverkäufe.

Neben dem „Abfrühstücken“ der gesetzlichen Informationspflichten im Fernabsatzrecht bestimmen die AGB z.B. auch wesentliche Punkte wie z.B. die Art des Vertragsschlusses.

Viele Unternehmen kopieren einfach AGB von Marktkonkurrenten die ggf. gar nicht auf ihren Online-Shop ausgelegt sind. Jede AGB sollten individuell auf den Online-Shop angepasst werden.

Häufige Abmahngründe in den AGB der Shops
Unwirksame AGB-Klauseln u.a.:

  • Aufklärung über die Zahlungsmöglichkeiten, Vertragsschluss
  • Aufklärung über die Liefertermine
  • Aufklärung über die Haftung
  • fehlerhafte Einbindung auf der Shop-Site
  • fehlende Aufklärung über Verbraucherrechte
  • unvorteilhafte Regelungen für den Shop-Betreiber
  • unzulässige Regelungen gegenüber Verbrauchern

Garantie und Gewährleistung

Sehr vielen Shopbetreibern ist immer noch nicht der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung klar. Hinzu kommt dann noch
das Widerrufsrecht, das jedem Kunden zusteht und Sie transparent aufzeigen müssen. Vor allem “Werbung” mit ”Bei uns erhalten Sie 24 Monate
Garantie”, sogenannte “Selbstverständlichkeiten”. In Sachen Marketing werden diese Punkte oft durcheinander gebracht.

Der Unterschied zwischen diesen Begriffen ist jedoch sehr groß und kann im schlimmsten Fall zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen.

Gewährleistung beschreibt die gesetzlichen Ansprüche, die z.B. bei der Lieferung einer mangelbehafteten Ware entstehen. Diese Rechte stehen
dem Kunden immer zu, weshalb man diese aktiv nicht bewerben darf.

Der Begriff Garantie ergibt sich aus dem Gesetz, konkret aus § 443 BGB. Vereinfacht gesagt ist eine Garantie alles, was über die gesetzliche
Mängelgewährleistung hinausgeht. Das wichtigste bei einer Garantie ist, dass im Online-Shop die Garantiebedingungen abgerufen werden
können und die Garantiebedingungen hier so klar sind, dass der Käufer weiß, welche Rechte Ihm wann zustehen.

Unwirksame Klauseln / Abmahnfallen

  • es wird z.B. mit sogenannten Selbstverständlichkeiten geworben (z.B. „24 Monate Gewährleistung“)
  • Aussagen zum gesetzlichen Widerrufsrecht („14 Tage Umtauschrecht“);
  • fehlende vorgeschriebene Garantiebedingungen;
  • Verwechseln von Widerruf, Garantie, Gewährleistung, Umtausch und Rückgabe;

Lieferzeit, Preise und Versandkosten

Findet der Kunde ein Produkt, kann er generell davon ausgehen, dass das Produkt auch “sofort” verfügbar ist, da man Sie ja in den Warenkorb
legen kann. "Sofort” Verfügbar" bedeutet hierbei die Lieferung binnen weniger Tage. Bei Waren, die nicht innerhalb von 5 Tage lieferbar sind, muss auf eine längere Lieferzeit (und zwar nicht erst nach getätigtem Kauf!) explizit hingewiesen werden. Des Weiteren müssen die Versandkosten transparent und nachvollziehbar erkennbar sein.

Abmahnfallen Lieferzeit

  • fehlenden Angaben zu längeren Lieferzeiten
  • circa-Angaben bzgl. Lieferzeit
  • unzulässige "ca.-Angaben" bezogen auf die Lieferzeit
  • keine Hinweise zur Berechnung der Lieferfrist

Abmahnfallen Preise und Versandkosten

  • fehlender Hinweis auf anfallende Steuern wie die Umsatzsteuer
  • feine konkreten oder schwammige Versandkosten-Aussagen
  • die Aussage “Versandkosten auf Anfrage"
  • komplett fehlende Versandkosten
  • fehlende Grundpreise der Kategorieseite

Link auf OS-Plattform fehlt

Seit 2016 müssen Händler auf die EU-Plattform für die Online-Streitbeteiligung (kurz OS-Plattform) hinweisen und verlinken. Wichtig ist, dass
dieser Link leicht zugänglich und vor allem auch anklickbar ist (auf die korrekte Verlinkung achten). Ob Verbraucher dieses Verfahren bisher genutzt haben oder nicht, ist Gerichten völlig egal. Fehlt der Hinweis oder funktioniert der Link nicht, stellt dies einen Abmahngrund dar.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Absicherung Ihres Online-Shops und übernehmen die Haftung für die Rechtstexte.

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