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Ausländische Rechtsformen

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Ausländische Rechtsformen bzw. Firma mit Sitz im Ausland

Alle Leistungen und Vertragsinhalte werden ausschließlich auf Basis des deutschen Rechts und des die entsprechenden Inhalte betreffenden Europarechts (wie z.B. DSGVO, Fernabsatzrechtliche Verordnungen, etc.) durchgeführt.

Website-Check bildet ausschließlich deutsche Rechtsformen auf Basis deutschen Rechts ab.

Unsere Rechtstexte werden von unserer in Deutschland zugelassenen Kanzlei gem. dem deutschen Recht bzw. der deutschen Umsetzung der DSGVO erstellt. Es ist uns daher leider nicht möglich, die in anderen Ländern jeweils gültigen Rechtsvorschriften zu beachten. Auch sind die Rechtsformen in jedem Land unterschiedlich. Ausländische Rechtsformen können wir daher auch nicht bearbeiten. In der Regel ist es daher empfehlenswert, sich einen Anwalt oder einen Rechtsdienstleister im jeweiligen Land des Unternehmenssitzes zu suchen.

Ausnahmen gelten hier für ausländische Firmen, die einen Sitz in Deutschland angemeldet haben und über eine deutsche Rechtform verfügen. Dies ist z.B. der Fall wenn ein schweizerisches Unternehmen eine Deutsche Zweigniederlassung z.B. als deutsche GmbH mit Sitz in München im deutschen Handelsregister eingetragen hat und die Website sich an deutsche Kunden richtet.

Das Website-Check-Siegel

Es ist ein großer Vorteil, wenn Ihr Kunde per sofort bzw. auf einen Blick erkennt, dass der Besuch Ihrer Website bzw. Ihres Online-Shops DSGVO-konform umgesetzt ist. Das Website-Check-Siegel bestätigt dem Unternehmen zugleich die stetige Zusammenarbeit mit Datenschutzexperten.