Supportanfragen
DSGVO-Abmahnungen: Sind diese überhaupt berechtigt?
Ja, in der Tat. Abmahnungen sind gerechtfertigt, wenn Sie gegen geltende DSGVO-Rechtsprechungen verstoßen. Es gibt keine Entwarnung für Webseitenbetreiber bzgl. DSGVO-Abmahnungen!
Datenschutzverstoß = Wettbewerbsverstoß= Abmahnung?
Das Resultat: auch kleinere Datenschutzverstöße können von Mitbewerbern, der Konkurrenz und Abmahnanwälten abgemahnt werden. Wer sich also nicht an Datenschutzgrundverordnung hält, der hat somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen, die sich an die
strengen, geltenden, gesetzlichen Vorgaben halten.

