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Rechtstexte in anderen Sprachen benötigt

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Supportanfragen

Rechtstexte in anderen Sprachen benötigt

”Ich benötige Rechtstexte in anderen Sprachen, z.B. Englisch, Französisch, Spanisch und Suaheli usw.”
Derzeit bieten wir selbst leider keine Texte in einer anderen Landessprache als Deutsch an.

Warum ist das so?

Bei Website-Check handelt es sich um einen Service der ständig Ihre Datenschutzerklärung (und ggf. andere Rechtstexte) aktualisiert. Bei Verwendung unseres WordPress-Plugins oder unseres universellen HTML/JavaScript Snippets müssen Sie nicht einmal die Texte auf der Website manuell anpassen. Das macht unsere Automatisierung für Sie. Dies ist technisch und personell jedoch sehr aufwändig und müsste dann für jede gewünschte Sprache gemacht werden.

Was können Sie tun?

Sie müssten die von uns gelieferte Version der deutschen Datenschutzerklärung also selbst übersetzen lassen oder wir stellen gerne den Kontakt zu einem bewährten Übersetzungsbüro für Sie her. Die Kosten belaufen sich dann - je nach Umfang der Rechtstexte - auf ca. 400 Euro. Beachten Sie bitte, dass dann jedoch das Risiko besteht, dass nicht alle Änderungen und Aktualisierungen der von uns gelieferten Rechtstexte gleichzeitig nachjustiert werden. Diese manuell übersetze Version wird also regelmäßig veraltet sein. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte die anderssprachige Version dann auch regelmäßig von Ihnen manuell aktualisiert werden. Hier arbeiten wir gerade an einer Lösung. Es ist derzeit aber noch nicht abzusehen, wann diese Lösung unseren Kunden zur Verfügung steht.

Manuelle Lösung
Wir arbeiten mit einem ISO-zertifizierten (DIN EN 17100) Übersetzungsbüro in Saarbrücken zusammen, welches Rechtstexte in die jeweilige Sprache übersetzt. Gerne können wir Ihnen den Kontakt herstellen.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine reine Übersetzung der Rechtstexte z.B. auf Englisch natürlich dann eine Übersetzung des deutschen Rechts darstellt. Ggf. ist es - je nach Sachverhalt und angesprochener Kundenkreise - aber erforderlich, sich die Rechtstexte von einem in England zugelassenen Rechtsanwalt nach englischem Recht erstellen zu lassen. Dies gilt natürlich analog auch für jedes andere Landesrecht. 

Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns an: support@dosb.website-check.de

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