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Social-Media Rechtstexte

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Rechtstexte

Impressum und Datenschutz-Pflicht für Social-Media-Kanäle

Da Online-Händler / Shop-Betreiber, die zusätzlich zur Internet-Präsenz auch Social-Media-Kanäle zur Produktpräsentation und Werbung / Verkauf nutzen, sollten nicht vergessen, auch auf diesen Online-Präsenzen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung sowie ein rechtskonformes
Impressum vorzuhalten.

Rechtskonforme Rechtstexte (wie z. B. Datenschutzerklärung, Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung & Co.) ist mittlerweile selbstverständlich auf Internetseiten. Dass dies aber auch für geschäftlich genutzte Social-Media-Kanäle gilt, ist bei einigen noch nicht umgesetzt.

Impressum

  • Auch auf den uns bekannten, fast täglich benutzten Social-Media-Kanälen (wie z.B. Instagram, Facebook, Xing, Linkedin und Co.) ist ein
    Impressum PFLICHT.

Wer auch auf Social-Media-Portalen unternehmerisch, also beruflich tätig ist, muss sich auch hier in jedem Fall mit dem Telemediengesetz (§ 5
TMG) beschäftigen und auch umsetzen. Kurz gesagt, bei geschäftsmäßigen Online-Diensten ist dies vorgeschrieben. Das bedeutet für Sie, dass ein Impressum auch auf Social-Media-Kanälen vorgehalten werden muss, sobald Sie hier unternehmerisch tätig sind.

Für die Erstellung des Impressums für Ihre Social-Media-Kanäle können Sie wie gewohnt dies über Website-Check in Auftrag geben, wie gewohnt inkl. Haftungsübernahme unsererseits.

Datenschutzerklärung

Mit einer Datenschutzerklärung auf Ihren Social-Media-Portalen klären Sie Ihre Besucher transparent darüber auf, von welchen Diensten ihre
Daten verarbeitet werden und was der Sinn und Zweck dieser Verarbeitung ist. Nur so kommen Sie auch hier Ihrer Informationspflicht nach und
verhindern eine evtl. Abmahnung.

Je mehr Drittanbieter-Dienste oder PlugIns Sie auf Ihrer Webseite nutzen, desto umfangreicher wird Ihre Datenschutzklärung. Damit hier nichts vergessen wird, können Sie als Mitglied innerhalb des Projektmanagers eine ausführliche Datenschutzerklärung generieren.