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Abmahnung Masterfile Deutschland GmbH

Abmahnung Masterfile Deutschland GmbH Abmahnung Masterfile Deutschland GmbH

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masterfile Wenn eine Abmahnung der Masterfile Deutschland GmbH im Briefkasten liegt, ist der Schock oft groß. Viele Bildagenturen durchforsten das Internet mittlerweile mit speziellen Computerprogrammen weitgehend automatisiert nach Bildern aus der eigenen Bilddatenbank und erstellen bei einem Treffer eine Abmahnung.

Nach unserer Erfahrung beauftragt die Masterfile Deutschland GmbH dabei direkt die spezialisierte Kanzlei Waldorf-Frommer; andere Agenturen wie z.B. Getty Images gehen zunächst selbst gegen die angeblichen Urheberrechtsverletzungen vor.

Bildnachweis: complize / PHOTOCASE

Schadensersatzansprüche

Die Forderungen bei Bildabmahnungen belaufen sich oft auf 1000 bis 5.000 EURO. Dieser Betrag setzt sich zumeist aus Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung zusammen. Sollte man sich mit Masterfile nicht einigen, droht eine Zahlungsklage.

Aufgrund der oft eindeutigen Beweislage bei Bildabmahnungen im Internet sollte man es darauf nicht ankommen lassen.

Unterlassungsanspruch

Auch wenn für den Empfänger einer Abmahnung meist der Eindruck entsteht, es gehe primär ums Abkassieren, ist der rechtliche Kernbestandteil der Bildabmahnungen ein Unterlassungsanspruch, so dass den Abmahnungen auch immer eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt ist. Selbstverständlich sollte man diese beigefügte Unterlassungserklärung aber nicht ungeprüft unterschreiben, da sie meist rechtlich nachteilhafte Regelungen für den Abgemahnten enthält. Vielmehr raten wir dazu, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da das Kostenrisiko einer Klage hierdurch erheblich verringert wird. Der für die Anwalts- und Gerichtskosten maßgebliche Streitwert beträgt pro Bild ca. 3.000,- bis 10.000,- €. Einfach gesagt: Durch Abgabe der modifizierten Unterlassungsklage wird das Einklagen des Schadensersatzes bei den meisten Bildabmahnungen, insb. wenn es nur um ein einzelnes Stockphoto geht, finanziell für den Abmahner uninteressant.

Wie sollte man auf die Bild-Abmahnung reagieren?

Wir haben schon eine große Anzahl Bildabmahnungen bearbeitet. In manchen Fällen erreichen uns Anfragen, bei denen in völliger Verkennung der Sach- und Rechtslage von unerfahrenen Anwälten davon abgeraten wurde, eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl der Nachweis des ordnungsgemäßen Bildrechteerwerbs nicht geführt werden kann und der Rechtsverstoß beweisgesichert ist.

Da die Gerichte pro Bild (Stockphoto) Streitwerte für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 6.000,- bis 10.000,- EURO ansetzen, besteht bei einem falschen Vorgehen ein erhebliches Prozesskostenrisiko. Erst durch Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung sinkt der Streitwert und damit auch das verbleibende Kostenrisiko auf ein erträgliches Maß.

Bei Bildabmahnungen ist die Beweislage meist relativ eindeutig, so dass es im Regelfall ratsam ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Sonderfall User Generated Content

Nur wenn es sich bei dem in der Abmahnung thematisierten Bild um „User Generated Content“ handelt, also um einen Inhalt, den ein User auf der Seite hinzugefügt hat, haftet der Seitenbetreiber nicht unmittelbar. Erst wenn die Urheberrechtsverletzung eines Users nach Kenntnisnahme durch den Seitenbetreiber nicht beseitigt wird, beginnt die Haftung des Seitenbetreibers. Vorsicht also bei Bild-Abmahnungen, die Postings in Foren oder Blog-Kommentaren betreffen. Hier müssen Sie als Seitenbetreiber nichts zahlen, es sei denn, Sie hatten Kenntnis von einem Rechtsverstoß.

Vergleichsbereitschaft von Masterfile

Nach unserer Erfahrung ist es durchaus möglich, die Forderungen erheblich zu drücken, so dass es sich lohnen kann, Verhandlungen mit der Bildagentur aufzunehmen.

Sollten Sie auch eine Abmahnung von Masterfile erhalten haben, können Sie über das nachfolgende Formular Ihre Abmahnung zu uns hochladen, sie erhalten dann von uns einen kostenfreien Rückruf und eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Gerne übernehmen wir dabei auch Ihre Vertretung zu einem fairen Pauschalpreis, so dass Sie eine professionelle Betreuung und Beratung erhalten und im Ergebnis oftmals noch Geld sparen.


Wenn Sie weitere Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Checks anbieten. In unseren Website-Checks erhalten Sie neben einem Prüfungsprotokoll Ihrer Internetseite auch anwaltlich geprüfte Rechtstexte. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.