News

Anleitung: Wie Sie die Impressumspflicht auf Facebook, Twitter und Google+ erfüllen

Anleitung: Wie Sie die Impressumspflicht auf Facebook, Twitter und Google+ erfüllen Anleitung: Wie Sie die Impressumspflicht auf Facebook, Twitter und Google+ erfüllen

Nicht nur Anbieter von Internetseiten, sondern auch geschäftsmäßige Nutzer der sozialen Netzwerke Facebook, Twitter und Google+ müssen sich mit den Vorgaben zur rechtssicheren Gestaltung einer Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG befassen. Neben den vielleicht bereits bekannten inhaltlichen Fallstricken kommen bei Facebook, Twitter und Google+ auch noch gestalterische Schwierigkeiten hinzu, die den beschränkten Gestaltungsmöglichkeiten auf den sozialen Plattformen geschuldet sind. Wir erklären Ihnen in unserem neuen Blogbeitrag in einer anschaulichen Schritt-für-Schritt-Anleitung wie Sie ein Impressum auf Ihrer Präsenz bei Facebook, Twitter und Google+ einbinden können. Zudem tragen wir den regelmäßigen Aktualisierungen der Designs der drei meistgenutzten Plattformen (Facebook, Twitter und Google+) Rechnung und aktualisieren diesen Beitrag entsprechend, sobald eine Änderung eintritt. Mit Hilfe unserer Anleitung ist Ihr Impressum bei Facebook, Twitter und Google+ stets auf dem aktuellsten Stand.

Facebook Impressum:

Auch Facebook Fanpages benötigen eine Anbieterkennzeichnung, die den rechtlichen Anforderungen (insb. § 5 TMG) genügt. Aus der bisherigen Rechtsprechung zu Anbieterkennzeichnungen im Social-Media-Bereich ergeben sich folgende ergänzende Vorgaben:

Das Landgericht Aschaffenburg hat ein Impressum, das im „Info“-Bereich untergebracht war, als nicht ausreichend erkennbar eingestuft (Urteil vom 19. August 2011, Az. 2 HK O 54/11). Die Ansicht des LG Aschaffenburg wurde zudem vom OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 03.08.2013, Az. I-20 U 75/13 bestätigt.

Soweit ein Link zur Erfüllung der Impressumspflicht genutzt wird, muss dieser „sprechend“ sein und mit einem Hinweis: „Impressum“ versehen werden.

Die Vorgaben gelten laut Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 20.05.2010, I-4 U 225/09) auch für die mobilen Ansichten (App-Ansichten in Android, iOS und Co.).

Hierfür standen bei Facebook bislang drei Lösungsansätze zur Verfügung:

1. Nutzung einer sog. Impressums-App.

2. Verlinkung des Impressums in der „Info“-Box.

3. In der Kurzbeschreibung „Zum Impressum“ aufnehmen. In der ausführlichen Beschreibung das Impressum einfügen und mit „Zum Impressum“ einleiten. Zudem muss eine andere Seitenkategorie als „lokales Geschäft“ ausgewählt und die Anzeige eines Kartenausschnitts abgewählt werden.

Seit dem 26.03.2014 gibt es dank einer erneuten Design-Umstellung ein eigenes Feld für das Impressum. So richten Sie das Impressum ein:

(a) Rufen Sie Ihre Seite als Seitenadministrator (verknüpftes Konto) auf.
(b) Klicken Sie „Info“ an:

Facebook Impressum Fanpages 1

(c) Die Informationen können Sie nun unter „Seiteninfo“, „Impressum“ und „bearbeiten“ in das vorgesehene Feld eintragen:

Facebook Impressum Fanpages 2

(d) Änderungen speichern.
(e) So sieht nun das Impressum unter „Info“ mit dem aktuellen Facebook Design aus:

Facebook Impressum Fanpages 3

Sobald das Design Ihrer Facebook-Seite von Facebook aktualisiert wurde, wird der Link zum Impressum direkt auf der Facebook-Seite angezeigt:

Facebook Impressum Fanpages 4

Bitte beachten Sie hierbei: Mit Ausnahme des Lösungsansatzes Nr. 3 ist keine ausreichende Umsetzung der Impressumspflicht für die mobile Ansicht Ihrer Facebook Fanpage möglich. Hierzu wären jedoch zusätzlich folgende Schritte erforderlich:

a.) Aufnahme eines Hinweises „siehe weitere Informationen für Impressum“ in das Coverbild der Seite. Dies würde jedoch Nutzer irritieren, die Ihre Seite am stationären Rechner (Desktop) aufrufen und Ihr Coverbild beeinträchtigen.

oder

b.) Einen Beitrag (Post) mit dem Link zum Impressum an der Timeline (Pinnwand) „fixieren“. Dies ist jedoch nur für einen Zeitraum von 7 Tagen möglich und muss dann wiederholt werden. Zudem ist dann nicht mehr Ihr neuster Beitrag ganz oben in Ihrer Timeline, sondern der Impressumsbeitrag. Bisher sind uns zwar keine dahingehenden Abmahnungen bekannt, hier bleibt es abzuwarten, ob Facebook auch hier ein Update vornimmt, so dass eine rechtskonforme Gestaltung des Impressums auf der mobilen Seite möglich wird.


Twitter Impressum:

Ebenso wie für Seiten Facebook ist auch für Twitter-Profile die Einrichtung eines Impressums erforderlich. Hierbei steht bislang kein eigener Reiter oder Profilabschnitt zur Verfügung.
Zur Einrichtung eines Impressums bleibt daher aktuell nur eine Verlinkung zu einem Impressum auf einer eigenen Internetseite. Auch bei Twitter ist es gegenwärtig nicht möglich eine ausreichende Verlinkung des Impressums in der mobilen Ansicht zu gewährleisten. Diese ist nämlich erst nach einer Wischbewegung sichtbar.

Einen Link zum Impressum richten Sie wie folgt ein:

a) Rufen Sie Ihr Profil auf (Profil bearbeiten).
b) Rufen Sie den Abschnitt „Profil“ auf:

Twitter Impressum 1

c) Geben Sie in dem freien Feld „Webseite“ den Link zu Ihrem Impressum ein. Achten Sie hierbei darauf, dass aus der Linkgestaltung ersichtlich ist wird, dass es sich hierbei um einen Link zu einem Impressum handelt:

Twitter Impressum 2

d) Sichern Sie Ihre Eingaben durch einen Klick auf die Schaltfläche „Änderungen speichern“.

e) Der Link zum Impressum wird anschließend auf der Profilseite angezeigt:

Twitter Impressum 3


Google+ Impressum:

Auch das soziale Netzwerk des Suchmaschinenanbieters Google teilt das Problem der unzureichenden Darstellung des Impressums auf mobilen Seiten. Im Falle von Google+ bietet es sich an, die Angaben zum Impressum zusätzlich im Abschnitt „Info“ zu hinterlegen, auch wenn dies von der Rechtsprechung teilweise als ungenügend angesehen wird (vgl. einleitende Ausführungen oben).

Da auch Google+ bislang keinen eigens für das Impressum bestimmten Reiter oder Abschnitt bietet, sollte auch bei Google+ mit einer Verlinkung zum Impressum auf einer eigenen Internetseite gearbeitet werden. Einen solchen Link richten Sie wie folgt ein:

a) Rufen Sie im Menü „Übersicht“ den Punkt „Seiten“ auf.
b) Rufen Sie anschließend den Link „Diese Seite verwalten“ auf:

Google Plus Impressum 1

c) Sie befinden sich nun im Google+ Dashboard. Rufen Sie hier nun den Link „Seite bearbeiten“ auf:

Google Plus Impressum 2

d) Auf der nun sichtbaren Seitendarstellung ist im unteren, linken Bereich ein Abschnitt mit der Bezeichnung „Links“ zu finden. Klicken Sie dort auf den Link „bearbeiten“:

Google Plus Impressum 3

e) Geben Sie den Link zu dem Impressum Ihrer Internetseite ein. Achten Sie hierbei darauf, dass dieser Link als „öffentlich“ eingestellt wird und sprechend gestaltet ist. Er sollte sofort zu erkennen geben, dass er zu einem Impressum führt:

Google Plus Impressum 4

f) Übernehmen Sie Ihre Eingaben durch einen Klick auf die Schaltfläche „speichern“.
g) Anschließend wird der Link zu Ihrem Impressum auf der Seite wie folgt angezeigt:

Google Plus Impressum 5

h) Um das Problem mit der mobilen Seitendarstellung ansatzweise lösen zu können, sollten Sie zusätzlich einen Link zum Impressum in dem Seitenabschnitt „Über mich“ aufnehmen:

Google Plus Impressum 6


Wenn Sie weitere Fragen zum Impressum für Facebook oder anderen Social-Media Profilen wie Xing, Google+, Twitter oder zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Check anbieten. Unser Website-Check Basis löst das oben beschriebene Problem, dazu erhalten Sie ein anwaltlich geprüftes Impressum. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.