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EU-Verbraucherrechterichtlinie – Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung

EU-Verbraucherrechterichtlinie – Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung EU-Verbraucherrechterichtlinie – Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung

EU-VerbraucherrechterichtlinieDie bisher geltende Haustürgeschäfterichtlinie (Richtlinie 85/577/EWG) und die Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG) wurden umfassend überarbeitet und zur neuen Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (Richtlinie 2011/83/EU) zusammengeführt. Anders als bei Verordnungen, muss der nationale Gesetzgeber zur Umsetzungen von EU-Richtlinien jeweils ein Gesetz erarbeiten. Der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet.


Lesen Sie hier, welche relevanten Änderungen die neue Verbraucherrechterichtlinie der EU mit sich bringt und wann diese zu beachten sind.

Bildnachweis: fbergman / PHOTOCASE Lizenz ID: 23081

Was die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie bezwecken soll

Zwei gute Nachrichten vorweg: Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt erst zum 13. Juni 2014 in Kraft. Zudem sieht das Gesetz insbesondere im Widerrufsrecht sinnvolle Änderungen vor und erleichtert durch eine weitreichende Vollharmonisierung den grenzüberschreitenden Handel im EU-Binnenmarkt. Ziel der neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie ist es, den Verbraucherschutz innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu stärken und einheitliche Vorgaben für Händler und Anbieter zu schaffen. So erfolgt mit der neuen Verbraucherrechterichtlinie eine Vollharmonisierung der verbindlichen Verbraucherinformationen und des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften.

Bereits umgesetzt: Die Button-Lösung

Auch die bereits seit dem 01. August 2012 geltende Vorschrift zur sogenannten Button-Lösung, die Kostenfallen im Internet verhindern soll, ist Bestandteil der neuen Verbraucherrichtlinie. Durch die Änderung des §312g BGB, die mit dem Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr eingeführt wurde, müssen Verbraucher bei einer Bestellung ihre Verpflichtung zu einer Zahlung ausdrücklich bestätigen. Weitere Informationen zur bereits geltenden Button-Lösung finden Sie hier (link Beitrag).

Neuregelungen – Was ab dem 13. Juni 2014 zu beachten ist

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie sieht unter anderem umfassende Änderungen auf dem Gebiet des Fernabsatzrechts vor. Der nachfolgenden Übersicht können Sie die wichtigsten Inhalte entnehmen, die wir Ihnen in den kommenden Wochen in unserer Beitrags-Reihe „Im Fokus: Die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie“ vorstellen werden.

Übersicht – Die wichtigsten Änderungen

  • Kundenhotlines dürfen künftig nicht mehr zahlungspflichtig sein (im Sinne von unnötigen Zusatzkosten, wie etwa bei Premiumnummern oder Mehrwertdienste-Nummern).
  • Aufschläge für die Nutzung bestimmter Zahlungsarten sind künftig untersagt.
  • Im Fernabsatzhandel und bei Haustürgeschäften gilt künftig europaweit eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.
  • Die Widerrufsfrist erlischt künftig nach spätestens 1 Jahr und 14 Tagen. Ein faktisch ewiges Widerrufsrecht nach einer mangelhaften Widerrufsnelehrung wird abgeschafft.
  • Händler erhalten die Möglichkeit die Kosten für die Rücksendung von Waren bei der Ausübung des Widerrufsrechts auf die Kunden zu übertragen. Die 40-Euro-Klausel wird damit abgelöst.
  • Händler müssen (Abgesehen von wenigen Ausnahmen) künftig die Kosten der Hinsendung zum Kunden tragen.
  • Das Widerrufsrecht wird insgesamt umfassend reformiert. Ausnahmen fallen teilweise weg.
  • Das Widerrufsrecht für digitale Inhalte (Downloads) wird erstmals gesetzlich geregelt.

Im Fokus: Die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie

In den kommenden Wochen informieren wir Sie in unserem Blog detailliert über die wichtigsten Änderungen und ihre richtige Umsetzung im Online-Handel.


Falls Sie weitere Fragen zur neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie oder zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Checks anbieten. Unser Website-Check löst das oben beschriebene Problem, dazu erhalten Sie anwaltlich geprüfte Rechtstexte. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.