News

Google Analytics – Aufforderung: Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg

Google Analytics – Aufforderung: Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg Google Analytics – Aufforderung: Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg

Unseren Informationen zu Folge hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg eine große Anzahl von Webseitenbetreibern in Baden-Württemberg angeschrieben und den angeblich nicht rechtskonformen Einsatz von Google-Analytics moniert.

Soweit bekannt, scheint dem Schreiben ein automatisierter Scan von 12.205 Internetseiten zu Grunde zu liegen, so die Pressemitteilung vom 14.02.2014. Es soll eine dafür eigens erstellte Plattform zum Einsatz gekommen sein. 65% der untersuchten Websites sollen Mängel im Bereich des Datenschutzrechts aufgewiesen haben.

Das nachfolgende Schreiben landete Mitte Februar 2014 bei vielen Website-Betreibern aus Baden-Württemberg und führte zu einiger Verunsicherung:

Google Analytics Datenschutzbeauftragter Baden Wuerttemberg

 

Ein ähnliches Schreiben wurde bereits im Januar 2013 vom unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland zusammen mit der IHK Saarland verschickt. Wir berichteten damals ausführlich.

 

Rechtliche Voraussetzungen für den rechtskonformen Einsatz von Google-Analytics

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg folgt damit den Vorgaben des Düsseldorfer Kreises für den datenschutzkonformen Einsatz von Google-Analytics. Es sieht die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen für erforderlich an:

  • Abschluss eines schriftlichen Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung Google Analytics zwischen Google und dem jeweiligen Webseitenbetreiber;
  • Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung auf der Webseite, die auf den Einsatz von Google Analytics, die Widerrufsmöglichkeiten des Nutzers sowie auf die mit Google Analytics verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge hinweist;
  • Einbindung einer Anonymisierungsfunktion im Quellcode (Anleitung);
  • Löschung des bestehenden Google-Kontos, wenn die Anonymisierungsfunktion bisher nicht eingesetzt wurde.

Weitergehende Informationen zum Thema „Google Analytics“ finden Sie in unserem Blogbeitrag vom 26. März 2012 sowie in der Broschüre „Leitfaden Rechtssichere Internetseiten“, die im Juni bereits in 3. Auflage erschienen ist.


Wenn Sie weitere Fragen zu Google-Analytics oder zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Check anbieten. Unser Website-Check Basis löst das oben beschriebene Problem, dazu erhalten Sie ein anwaltlich geprüftes Impressum. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.