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Google Analytics – Bußgeldandrohung durch das Datenschutzzentrum Saarland

Google Analytics – Bußgeldandrohung durch das Datenschutzzentrum Saarland Google Analytics – Bußgeldandrohung durch das Datenschutzzentrum Saarland

Düsseldorfer Kreis Google AnalyticsUnseren Informationen zu Folge hat das unabhängige Datenschutzzentrum Saarland zusammen mit der IHK Saarland eine große Anzahl saarländischer Webseitenbetreiber angeschrieben und den angeblich nicht rechtskonformen Einsatz von Google-Analytics moniert.

Soweit bekannt, scheint dem Schreiben ein automatisierter Scan saarländischer Internetseiten zu Grunde zu liegen, da scheinbar auch Seitenbetreiber angeschrieben wurden, die bereits alle Anforderungen des Düsseldorfer Kreises zum rechtskonformen Einsatz von Google-Analytics in Deutschland einhalten. Seitens des unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland wurde diesbezüglich von „False Positives“, also fälschlicher Weise angeschriebenen Seitenbetreibern, gesprochen.

Bildnachweis: © Comugnero Silvana / Fotolia.com

Das nachfolgende Schreiben landete Anfang Januar 2013 bei vielen saarländischen Website-Betreibern und führte zu einigen Turbulenzen bei den betreuenden Internetagenturen und Werbeagenturen:

2013-01-11 17h03 28

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Rechtliche Voraussetzungen für den rechtskonformen Einsatz von Google-Analytics

Das unabhängige Datenschutzzentrums Saarland folgt damit den Vorgaben des Düsseldorfer Kreises für den datenschutzkonformen Einsatz von Google-Analytics. Es sieht die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen für erforderlich an:

  • Abschluss eines schriftlichen Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung Google Analytics zwischen Google und dem jeweiligen Webseitenbetreiber;
  • Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung auf der Webseite, die auf den Einsatz von Google Analytics, die Widerrufsmöglichkeiten des Nutzers sowie auf die mit Google Analytics verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge hinweist;
  • Einbindung einer Anonymisierungsfunktion im Quellcode (Anleitung);
  • Löschung des bestehenden Google-Kontos, wenn die Anonymisierungsfunktion bisher nicht eingesetzt wurde.

Böses Erwachen für übereifrige Agenturen

Agenturen, die ihren Kunden ungefragt oder auf Anfrage hin selbst geschriebene Datenschutzerklärungen zur Verfügung gestellt haben, stecken nun in einem Dilemma. Sie haben ggf. entgeltlich oder unentgeltlich, ohne dazu nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz berechtigt zu sein, eine unzulässige und unqualifizierte Rechtsdienstleistung erbracht und stecken im Fall einer Bußgeldverhängung in einer Haftungsfalle. Die eigene Haftpflichtversicherung wird bei unzulässiger Rechtsdienstleistung natürlich jede Zahlung verweigern.

Darüber hinaus werden die eigenen Kunden (zu Recht) wenig erfreut darüber sein, wenn sich die von der Agentur zusammenkopierte Datenschutzerklärung als vollkommen fehlerhaft und wertlos  herausstellt.

Empfohlenes Vorgehen

Werbeagenturen sollten Ihre Kunden schon in ihren Angeboten darauf hinweisen, dass der Kunde selbst für die rechtlichen Aspekte der Internetseite verantwortlich ist. Im Idealfall sollten Agenturen ihren Kunden auch kompetente Ansprechpartner nennen, die sich mit den Fallstricken des Online-Rechts auskennen. So können Werbeagenturen ihre Professionalität unter Beweis stellen.

Vorsicht vor Copy & Paste

Immer wenn Werbeagenturen frei erfunde Texte zusammenkopieren und ihen Kunden im Einzelfall zur Verfügung stellen, besteht die Möglichkeit, in Regress genommen zu werden. Wenn Abmahnungen oder Bußgeldbescheide wegen selbst erstellter Anbieterkennzeichnungen, Datenschutzerklärungen oder Widerrufsbelehrungen eintreffen, wenden sich die Kunden zunächst einmal an den Verursacher, d.h. die eigene Werbeagentur. Kundenzufriedenheit wird hierdurch mit Sicherheit nicht erzeugt. Auch hier gilt der Grundsatz: Das Gegenteil von „Gut“ ist „gut gemeint“.


Wenn Sie weitere Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Checks anbieten. In unseren Website-Checks erhalten Sie neben einem Prüfungsprotokoll Ihrer Internetseite auch anwaltlich geprüfte Rechtstexte. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.