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LG Detmold: Der Höchstbietende ist der Erwerber

LG Detmold: Der Höchstbietende ist der Erwerber LG Detmold: Der Höchstbietende ist der Erwerber

ebay Detmold RechtsprechungNatürlich – werden jetzt die meisten sagen. Jeder Ebay-Nutzer weiß doch: Der Höchbietende erwirbt die versteigerte Sache. Diese Frage mussten sich die V. Zivilkammer des LG Detmold (Urteil vom 22.02.2012, Az. 10 S 163/11) aber auch nicht stellen. Vielmehr sollten sie darüber entscheiden, wer den Auktionsartikel erwirbt, wenn die Auktion abgebrochen wird.

Bildnachweis: subjektiv / PHOTOCASE

Nach Ansicht der Zivilkammer habe der Beklagte mit dem Einstellen des Auktionsartikels (ein Wohnwagen) ein verbindliches Angebot abgegeben. Dieses sei durch den Kläger mit der Abgabe des Höchstgebots von 56,00 € angenommen worden. Ein Kaufvertrag sei somit zustande gekommen. Das Risiko einer vorzeitigen Beendigung einer Auktion ohne hinreichenden Grund wird somit dem Verkäufer zugewiesen.

Ebenso, sei das Rechtsgeschäft auch nicht gem. §138 BGB nichtig. Das erforderliche Missverhältnis zwischen Preis (56 €) und Leistung (ein Wohnwagen) sei vorliegend zwar gegeben, von der erforderlichen „verwerflichen Gesinnung“ kann jedoch nicht gesprochen werden.

Die Entscheidung des LG Detmold reiht sich in die lange Liste der ebay-Entscheidungen ein. Konsequent vertritt das LG Detmold mit seiner Entscheidung die aktuelle Rechtsprechung zu Internetauktionen. Jeder Verkäufer sollte sich demnach über die Risiken eines Verkaufs über ebay bewusst sein.

Das Urteil können sie im Volltext hier abrufen.


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